BERATUNG – Beruf Künstler:in

Alle bildenden Künstler:innen können Orientierungsberatungen zu Existenzgründung, Versicherungen, Steuerfragen, Vertragsgestaltung, Mitgliedschaft in der VG-Bildkunst und Künstlersozialkasse in der Geschäftsstelle des BBK LEIPZIG e.V. erhalten.

Jour Fixe: Beratung an jedem 3. Mittwoch im Monat von 13.30 bis 15.30 Uhr, bitte bis zum Vortag einen Termin vereinbaren.

Expertenvermittlung im BBK LEIPZIG e.V.

Mitglieder des BBK LEIPZIG e.V. können über unseren Verein eine juristische Erstberatung (d.h. eine zeitlich stark begrenzte, pauschale überschlägige Einstiegsberatung) gegen eine geringe Gebühr erhalten. Diese ist in der Höhe von 15 € auf das Konto des BBK LEIPZIG e.V. zu entrichten.
Zweimal im Monat – jeweils am Donnerstagnachmittag – steht eine Anwältin für rechtliche Fragen oder Probleme, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als bildende Künstler:innen (Mietrecht ausgeschlossen) bestehen, und eine erste Besprechung von Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Zum weiteren Vorgehen ist bitte die Geschäftsführerin des BBK LEIPZIG e.V. per Mail oder telefonisch mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens anzusprechen, um die Anfrage vermitteln zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anliegen nur bearbeitet werden können, wenn sie am Vortag bis 12 Uhr eingegangen sind.
Wir möchten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Mitglieder unseres Vereins mit einer fachkundigen Erstberatung unterstützen. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an.

Mitgliederbetreuung

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft, ehrenamtlichen Engagement im Verein, Fragen zur Vereinsarbeit und diversen Belangen des Vereins, zu Mitgliedsausweisen, Beitragszahlungen – oder Sie planen ein persönliches Kennenlernen? Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

Künstler:innenstatus

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/kuenstlerinnenstatus

Beruf Künstler:in

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/beruf-kuenstlerin

Soziale Sicherung

Selbständige Künstler:innen und Publizist:innen sind in Deutschland im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) sozialversicherungspflichtig. Über die Künstlersozialversicherung bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben selbständige Künstler:innen sozialen Schutz in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung

Die Altersvorsorge von Künstler:innen besteht in unterschiedlichen Kombinationen von gesetzlicher Rentenversicherung, staatlich geförderter Zusatzvorsorge (z.B. „Riester-Rente“) und privater Altersvorsorge.

Notlagen

Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst – Die Stiftung Sozialwerk und die Deutsche Künstlerhilfe sind Ansprechpartner für Künstler*innen in außergewöhnlichen sozialen Notlagen.

Steuern

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/steuern

Urheberrecht

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/urheberrecht

Ausstellungsvergütung

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/ausstellungsverguetung

Freier Eintritt in Museen

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/freier-eintritt-in-museen

Förderprogramme

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/foerderprogramme

Internationale Tätigkeiten

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/internationale-taetigkeiten

Kunst am Bau

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/kunst-am-bau